Dieses Gesetz macht ein offizielles Prüf- und Gewährzeichen bekannt, das in Spanien für gewerbliche Waren verwendet wird.
ESPBek 19831983-07-11BGBl I1983, 936Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 20. 7.1983 +++)
Der Bundesminister der Justiz
Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Spanien für gewerbliche Waren(Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung,Fundstelle: BGBl. I 1983, 936)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.