Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Es legt fest, wann diese Wiederholung stattfindet.
Was es regelt
- Die Anordnung einer teilweisen Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
- Das Datum, an dem diese Wiederholung stattfindet.
Wen es betrifft
- Wähler im Land Berlin, die an der Bundestagswahl 2021 teilgenommen haben oder teilnehmen dürfen.
- Die Organisation der Bundestagswahl im Land Berlin.
Eckpunkte
- Die teilweise Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 11. Februar 2024 statt.
- Die Anordnung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.
- Die rechtliche Grundlage ist § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes.
Gesetzestext
BEBTWahl2021WdhAnOBek2023-12-19BGBl I2023, Nr. 385Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin (+++ Textnachweis ab: 22.12.2023 +++) BEBTWahl2021WdhAnOBek(XXXX)Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
- Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom
- Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht: Die teilweise Wiederholung der Wahl zum
- Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am
- Februar 2024 statt. BEBTWahl2021WdhAnOBekSchlussformelBundesministerium des Innern und für Heimat
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.