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Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Es legt fest, wann diese Wiederholung stattfindet.

Was es regelt

  • Die Anordnung einer teilweisen Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
  • Das Datum, an dem diese Wiederholung stattfindet.

Wen es betrifft

  • Wähler im Land Berlin, die an der Bundestagswahl 2021 teilgenommen haben oder teilnehmen dürfen.
  • Die Organisation der Bundestagswahl im Land Berlin.

Eckpunkte

  • Die teilweise Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 11. Februar 2024 statt.
  • Die Anordnung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.
  • Die rechtliche Grundlage ist § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes.
Gesetzestext
Gesetzestext

BEBTWahl2021WdhAnOBek2023-12-19BGBl I2023, Nr. 385Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin (+++ Textnachweis ab: 22.12.2023 +++) BEBTWahl2021WdhAnOBek(XXXX)Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom

  1. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom
  2. Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  3. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht: Die teilweise Wiederholung der Wahl zum
  4. Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am
  5. Februar 2024 statt. BEBTWahl2021WdhAnOBekSchlussformelBundesministerium des Innern und für Heimat

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.