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Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. Es legt fest, wann diese Wiederholung stattfindet.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BEBTWahl2021WdhAnOBek2023-12-19BGBl I2023, Nr. 385Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin (+++ Textnachweis ab: 22.12.2023 +++) BEBTWahl2021WdhAnOBek(XXXX)Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom

  1. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom
  2. Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  3. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht: Die teilweise Wiederholung der Wahl zum
  4. Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am
  5. Februar 2024 statt. BEBTWahl2021WdhAnOBekSchlussformelBundesministerium des Innern und für Heimat

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.