Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

Kurz gesagt

Dieser Erlass genehmigt eine Änderung der Regeln für die Verleihung der Goethe-Medaille. Es geht darum, wie und wann diese Medaille verliehen wird.

Was es regelt

  • Die Genehmigung einer Änderung des Statuts für die Verleihung der Goethe-Medaille.
  • Den Zeitpunkt der jährlichen Verleihung der Goethe-Medaille.

Wen es betrifft

  • Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V.
  • Personen, denen die Goethe-Medaille verliehen wird.

Eckpunkte

  • Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut geändert.
  • Die Änderung wurde vom Bundespräsidenten genehmigt.
  • Die Goethe-Medaille wird jährlich zum 28. August, Goethes Geburtstag, verliehen.
Gesetzestext
Gesetzestext

OrdenErl4ÄndErl 20092009-03-11BGBl I2009, 522Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++) OrdenErl4ÄndErl 2009(XXXX)Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am

  1. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom
  2. November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum
  3. August, dem Geburtstag Goethes. Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom
  4. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung. OrdenErl4ÄndErl 2009SchlussformelDer Bundespräsident

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.