Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt eine Änderung der Regeln für die Verleihung der Goethe-Medaille. Es geht darum, wie und wann diese Medaille verliehen wird.
Was es regelt
- Die Genehmigung einer Änderung des Statuts für die Verleihung der Goethe-Medaille.
- Den Zeitpunkt der jährlichen Verleihung der Goethe-Medaille.
Wen es betrifft
- Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V.
- Personen, denen die Goethe-Medaille verliehen wird.
Eckpunkte
- Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut geändert.
- Die Änderung wurde vom Bundespräsidenten genehmigt.
- Die Goethe-Medaille wird jährlich zum 28. August, Goethes Geburtstag, verliehen.
Gesetzestext
OrdenErl4ÄndErl 20092009-03-11BGBl I2009, 522Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++) OrdenErl4ÄndErl 2009(XXXX)Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am
- November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom
- November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum
- August, dem Geburtstag Goethes. Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom
- Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung. OrdenErl4ÄndErl 2009SchlussformelDer Bundespräsident
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