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Bekanntmachung zur Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages durch den neu konstituierten Bundestag. Sie legt fest, dass die bestehende Geschäftsordnung vorläufig weitergilt und bis zu einem bestimmten Datum angepasst werden soll.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BTGO1980ÜbernBek2009-11-11BGBl I2009, 3819Bekanntmachung zur Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab: 27.10.2009 +++) BTGO1980ÜbernBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am

  1. Oktober 2009 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, soweit sie vom Deutschen Bundestag zu beschließen sind, in der Fassung der Bekanntmachung vom
  2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom
  3. Juli 2009 (BGBl. I S. 2128), mit der Maßgabe zu übernehmen, sie bis zum
  4. Juli 2010 insbesondere im Lichte jüngster Rechtsprechung anzupassen. BTGO1980ÜbernBekSchlussformelDer Präsident des Deutschen Bundestages

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.