Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages durch den neu konstituierten Bundestag. Sie legt fest, dass die bestehende Geschäftsordnung vorläufig weitergilt und bis zu einem bestimmten Datum angepasst werden soll.
Was es regelt
- Die Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
- Die Gültigkeit der Geschäftsordnung in einer bestimmten Fassung.
- Die Notwendigkeit einer Anpassung der Geschäftsordnung.
Wen es betrifft
Eckpunkte
- Der Deutsche Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 beschlossen, die Geschäftsordnung zu übernehmen.
- Die übernommene Fassung ist die der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980, zuletzt geändert am 6. Juli 2009.
- Die Geschäftsordnung soll bis zum 31. Juli 2010 angepasst werden.
Gesetzestext
BTGO1980ÜbernBek2009-11-11BGBl I2009, 3819Bekanntmachung zur Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab: 27.10.2009 +++) BTGO1980ÜbernBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am
- Oktober 2009 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, soweit sie vom Deutschen Bundestag zu beschließen sind, in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom
- Juli 2009 (BGBl. I S. 2128), mit der Maßgabe zu übernehmen, sie bis zum
- Juli 2010 insbesondere im Lichte jüngster Rechtsprechung anzupassen. BTGO1980ÜbernBekSchlussformelDer Präsident des Deutschen Bundestages
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.