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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundesverkehrsverwaltung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten regelt die Zuständigkeit für den Erlass von Vorschriften zur Dienstkleidung von Beamten der Bundesverkehrsverwaltung.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BPräsKldgVerkVwAnO1957-04-02BGBl I1957, 366Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundesverkehrsverwaltung (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKldgVerkVwAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister für Verkehr für den Bereich der Bundesverkehrsverwaltung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten zu erlassen.Der Bundesminister für Verkehr wird ermächtigt, für den Bereich der Deutschen Bundesbahn die Ausübung dieser Befugnis auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn weiter zu übertragen, soweit es sich nicht um Bestimmungen über Form, Farbe und Ausstattung der Dienstkleidung handelt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.