Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert darüber, dass ein Protokoll zur Änderung eines internationalen Abkommens über Konnossemente für Australien und Mexiko in Kraft getreten ist.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
- Es bezieht sich auf die Änderung eines Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
Wen es betrifft
- Es betrifft Australien, da das Protokoll dort am 16. Oktober 1993 in Kraft getreten ist.
- Es betrifft Mexiko, da das Protokoll dort am 20. August 1994 in Kraft getreten ist.
Eckpunkte
- Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
- Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
- Das Protokoll betrifft die Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
- Diese Bekanntmachung folgt auf eine frühere Bekanntmachung vom 18. März 1992.
📄 Gesetzestext
IntKonnBek 19941994-10-12BGBl I1994, 3180Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche
(+++ Textnachweis ab: 3.11.1994 +++)
IntKonnBek 1994(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für Australienam 16. Oktober 1993 undMexikoam 20. August 1994
in Kraft getreten ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 18. März 1992 (BGBl. I S. 744).Bundesministerium der Justiz
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.