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Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Kurz gesagt

Diese Verordnung setzt die Durchführung statistischer Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft für das Jahr 1985 aus.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

(+++ Textnachweis ab: 5.4.1986 +++)

EingangsformelAuf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:

§ 1

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

SchlußformelDer Bundesminister für Wirtschaft

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.