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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Kurz gesagt

Dieses Gesetz informiert darüber, dass ein internationales Protokoll zur Änderung von Regeln für Konnossemente für die Russische Föderation in Kraft getreten ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

IntKonnBek 19991999-08-31BGBl I1999, 1915Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab: 13.9.1999 +++) IntKonnBek 1999(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom

  1. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom
  2. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  3. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für die Russische Föderationam
  4. Juli 1999 in Kraft getreten ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
  5. Mai 1996 (BGBl. I S. 791). Bundesministerium der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.