Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche
Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert darüber, dass ein internationales Protokoll zur Änderung von Regeln für Konnossemente für die Russische Föderation in Kraft getreten ist.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines internationalen Protokolls.
- Es bezieht sich auf Änderungen von Regeln für Konnossemente.
Wen es betrifft
- Die Russische Föderation.
- Parteien, die von den Regeln über Konnossemente betroffen sind.
Eckpunkte
- Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
- Es ist für die Russische Föderation am 29. Juli 1999 in Kraft getreten.
- Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
Gesetzestext
Gesetzestext
IntKonnBek 19991999-08-31BGBl I1999, 1915Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab: 13.9.1999 +++) IntKonnBek 1999(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom
- Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom
- Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
- August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für die Russische Föderationam
- Juli 1999 in Kraft getreten ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom
- Mai 1996 (BGBl. I S. 791). Bundesministerium der Justiz