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Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts. Es wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

WDNeuOG1972-08-21BGBl I1972, 1481Gesetz zur Neuordnung des WehrdisziplinarrechtsStandGeändert durch Art. 2 G v. 16.8.2001 I 2093 (+++ Textnachweis ab: 23.11.1972 +++) WDNeuOG000-EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: WDNeuOG010Art I bis VII WDNeuOG080Art VIII(weggefallen) WDNeuOG080Art VIII(XXXX) §§ 1 bis 8(weggefallen)- WDNeuOG090Art IX

(3)Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle. WDNeuOG100Art XInkrafttretenDieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.