Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass eine beihilferechtliche Freistellungsanzeige für Steuererleichterungen im Stromsteuergesetz Ende 2023 ausläuft.
363Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 des Stromsteuergesetzes (+++ Textnachweis ab: 15.12.2023 +++)
Nach § 10 Absatz 8 des Stromsteuergesetzes vom
SchlussformelBundesministerium der Finanzen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.