Diese Bekanntmachung macht ein Gewährzeichen öffentlich bekannt, das im Spanischen Staat eingeführt wurde. Es handelt sich um ein amtliches Gewährzeichen zur Förderung der Ausfuhr.
ESPBek1972-03-09BGBl I1972, 455Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 22. 3.1972 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
AnlageAmtliches Gewährzeichen für die Ausfuhrförderung(Fundstelle: BGBl. I 1972, 455)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.