Diese Bekanntmachung ändert die Beschreibung der 2-Pfennig-Münzen und stellt klar, dass bereits im Umlauf befindliche Münzen gültig bleiben.
Münz2PfBek 19681968-12-11BGBl I1968, 1316Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig (+++ Textnachweis ab: 11.12.1968 +++) Münz2PfBek 1968(XXXX)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.