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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2022

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung für das Jahr 2022 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RVBeitrSBek 20222021-11-25BGBl I2021, 4975Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2022 (+++ Textnachweis ab: 30.11.2021 +++) RVBeitrSBek 2022(XXXX)Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitragssatz für das Jahr 2022 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. RVBeitrSBek 2022SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.