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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung für das Jahr 2023 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RVBeitrSBek 20232022-11-15BGBl I2022, 2058Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 (+++ Textnachweis ab: 18.11.2022 +++) RVBeitrSBek 2023(XXXX)Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitragssatz für das Jahr 2023 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. RVBeitrSBek 2023SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.