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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2020

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung für das Jahr 2020 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RVBeitrSBek 20202019-11-28BGBl I2019, 1999Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2020 (+++ Textnachweis ab: 5.12.2019 +++) RVBeitrSBek 2020(XXXX)Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitragssatz für das Jahr 2020 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. RVBeitrSBek 2020SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.