Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert darüber, dass ein Protokoll zur Änderung eines internationalen Abkommens über Konnossemente für Georgien in Kraft getreten ist.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
- Es bezieht sich auf die Änderung eines Internationalen Abkommens.
- Es betrifft Regeln über Konnossemente.
Wen es betrifft
- Georgien.
- Das Bundesministerium der Justiz.
Eckpunkte
- Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
- Das Protokoll ist am 20. Mai 1996 in Kraft getreten.
- Die Bekanntmachung erfolgt nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
Gesetzestext
IntKonnBek 19961996-05-30BGBl I1996, 791Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab:
- 6.1996 +++) IntKonnBek 1996(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom
- Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom
- Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
- August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für Georgienam
- Mai 1996 in Kraft getreten ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
- Oktober 1994 (BGBl. I S. 3180). Bundesministerium der Justiz
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.