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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Kurz gesagt

Dieses Gesetz informiert darüber, dass ein Protokoll zur Änderung eines internationalen Abkommens über Konnossemente für Georgien in Kraft getreten ist.

Was es regelt

  • Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
  • Es bezieht sich auf die Änderung eines Internationalen Abkommens.
  • Es betrifft Regeln über Konnossemente.

Wen es betrifft

  • Georgien.
  • Das Bundesministerium der Justiz.

Eckpunkte

  • Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
  • Das Protokoll ist am 20. Mai 1996 in Kraft getreten.
  • Die Bekanntmachung erfolgt nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche.
Gesetzestext
Gesetzestext

IntKonnBek 19961996-05-30BGBl I1996, 791Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche (+++ Textnachweis ab:

  1. 6.1996 +++) IntKonnBek 1996(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom
  2. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom
  3. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  4. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für Georgienam
  5. Mai 1996 in Kraft getreten ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  6. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3180). Bundesministerium der Justiz

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.