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Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Übertragung von Befugnissen im Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte der Deutschen Postbank AG.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

DeutschePostbankAGZustAnO 20062006-05-24BGBl I2006, 1292Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG (+++ Textnachweis ab: 1.5.2006 +++) DeutschePostbankAGZustAnO 2006(XXXX)Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes wird die Befugnis, Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A zu ernennen und zu entlassen, dem Vorstand übertragen.Die Anordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1335) außer Kraft. DeutschePostbankAGZustAnO 2006SchlussformelDer Bundesminister der Finanzen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.