Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung macht amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekannt, die in der Sozialistischen Republik Vietnam eingeführt sind. Sie erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes.
Was es regelt
- Die Bekanntmachung von amtlichen Prüf- und Gewährzeichen.
- Die Einführung dieser Zeichen in der Sozialistischen Republik Vietnam.
- Die Bezugnahme auf das Warenzeichengesetz vom 2. Januar 1968.
- Die Fortsetzung einer früheren Bekanntmachung vom 19. März 1985.
Wen es betrifft
- Personen oder Unternehmen, die mit Waren aus der Sozialistischen Republik Vietnam zu tun haben.
- Behörden, die für die Anwendung des Warenzeichengesetzes zuständig sind.
Eckpunkte
- Es werden Prüf- und Gewährzeichen aus der Sozialistischen Republik Vietnam bekanntgemacht.
- Die Grundlage ist § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes.
- Die Bekanntmachung erfolgte am 21. Juni 1985.
- Die Anlage enthält nicht darstellbare Muster der Zeichen.
📄 Gesetzestext
WZG§4VNMBek1985-06-21BGBl I1985, 1265Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
(+++ Textnachweis ab: 4. 7.1985 +++)
WZG§4VNMBek(XXXX)(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Sozialistischen Republik Vietnam eingeführt sind.
(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. März 1985 (BGBl. I S. 598).
WZG§4VNMBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WZG§4VNMBekAnlagePrüf- und Gewährzeichen der Sozialistischen Republik Vietnam(Inhalt: Nicht darstellbare Muster,Fundstelle: BGBl. I 1985, 1265)
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.