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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung macht amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekannt, die in der Sozialistischen Republik Vietnam eingeführt sind. Sie erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes.

Was es regelt

  • Die Bekanntmachung von amtlichen Prüf- und Gewährzeichen.
  • Die Einführung dieser Zeichen in der Sozialistischen Republik Vietnam.
  • Die Bezugnahme auf das Warenzeichengesetz vom 2. Januar 1968.
  • Die Fortsetzung einer früheren Bekanntmachung vom 19. März 1985.

Wen es betrifft

  • Personen oder Unternehmen, die mit Waren aus der Sozialistischen Republik Vietnam zu tun haben.
  • Behörden, die für die Anwendung des Warenzeichengesetzes zuständig sind.

Eckpunkte

  • Es werden Prüf- und Gewährzeichen aus der Sozialistischen Republik Vietnam bekanntgemacht.
  • Die Grundlage ist § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes.
  • Die Bekanntmachung erfolgte am 21. Juni 1985.
  • Die Anlage enthält nicht darstellbare Muster der Zeichen.
Gesetzestext
Gesetzestext

§4

VNMBek1985-06-21BGBl I1985, 1265Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 4. 7.1985 +++)

§4VNMBek(XXXX)

(1)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Sozialistischen Republik Vietnam eingeführt sind.
(2)Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. März 1985 (BGBl. I S. 598).

§4VNMBek

SchlussformelDer Bundesminister der Justiz

§4VNMBek

AnlagePrüf- und Gewährzeichen der Sozialistischen Republik Vietnam(Inhalt: Nicht darstellbare Muster,Fundstelle: BGBl. I 1985, 1265)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.