Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass die beihilferechtliche Freistellungsanzeige für die Steuerentlastung nach § 55 des Energiesteuergesetzes zum 31. Dezember 2023 endet.
362Bekanntmachung nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes (+++ Textnachweis ab: 15.12.2023 +++)
Nach § 55 Absatz 9 des Energiesteuergesetzes vom
SchlussformelBundesministerium der Finanzen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.