Dieses Gesetz genehmigt die Neufassung der Satzung des Johanniterordens.
JohOrdenNFErl 19941994-04-19BGBl I1994, 954Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens (+++ Textnachweis ab: 6. 5.1994 +++) JohOrdenNFErl 1994(XXXX)Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden, hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-5, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundespräsident
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.