Kurz gesagt
Dieses Gesetz genehmigt die Neufassung der Satzung des Johanniterordens.
Was es regelt
- Die Genehmigung der Neufassung der Satzung der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden.
- Die Veröffentlichung der Neufassung im Bundesanzeiger durch den Bundesminister des Innern.
Wen es betrifft
- Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden.
- Der Bundesminister des Innern.
Eckpunkte
- Die Neufassung der Satzung wurde nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 15. Juni 1959 genehmigt.
- Die Genehmigung erfolgte durch den Bundespräsidenten und den Bundesminister des Innern.
Gesetzestext
JohOrdenNFErl1971-09-01BGBl I1971, 1543Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens (+++ Textnachweis ab:
- 9.1971 +++) JohOrdenNFErl(XXXX)Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom
- Juni 1959 (Bundesgesetzblatt I S. 293) genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht. JohOrdenNFErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.