Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts. Es regelt insbesondere das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit auf bereits erlassene Verwaltungsakte.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Gesetzes.
- Die Anwendung der Artikel 1 und 3 auf Verwaltungsakte, die vor dem Inkrafttreten erlassen wurden.
- Die Regelung der Zinserhebung für Erstattungsansprüche von Leistungen, die vor dem Inkrafttreten erbracht wurden.
Wen es betrifft
- Behörden, die Verwaltungsakte erlassen.
- Personen, die von Verwaltungsakten betroffen sind, die vor dem 21. Mai 1996 erlassen wurden.
Eckpunkte
- Das Gesetz ist am 21. Mai 1996 in Kraft getreten.
- Die Artikel 1 und 3 gelten auch für Verwaltungsakte, die vor dem 21. Mai 1996 erlassen wurden.
- Zinsen für Erstattungsansprüche von Leistungen, die vor dem 21. Mai 1996 erbracht wurden, richten sich nach den alten Bestimmungen.
📄 Gesetzestext
VwVfRÄndG1996-05-02BGBl I1996, 656Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften
(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++)
VwVfRÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
VwVfRÄndG(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)-
VwVfRÄndGArt 6Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.
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