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Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts. Es regelt insbesondere das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit auf bereits erlassene Verwaltungsakte.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VwVfRÄndG1996-05-02BGBl I1996, 656Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++) VwVfRÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: VwVfRÄndG(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)- VwVfRÄndGArt 6Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft. (2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.