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Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts. Es regelt insbesondere das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit auf bereits erlassene Verwaltungsakte.

Was es regelt

  • Das Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Die Anwendung der Artikel 1 und 3 auf Verwaltungsakte, die vor dem Inkrafttreten erlassen wurden.
  • Die Regelung der Zinserhebung für Erstattungsansprüche von Leistungen, die vor dem Inkrafttreten erbracht wurden.

Wen es betrifft

  • Behörden, die Verwaltungsakte erlassen.
  • Personen, die von Verwaltungsakten betroffen sind, die vor dem 21. Mai 1996 erlassen wurden.

Eckpunkte

  • Das Gesetz ist am 21. Mai 1996 in Kraft getreten.
  • Die Artikel 1 und 3 gelten auch für Verwaltungsakte, die vor dem 21. Mai 1996 erlassen wurden.
  • Zinsen für Erstattungsansprüche von Leistungen, die vor dem 21. Mai 1996 erbracht wurden, richten sich nach den alten Bestimmungen.
Gesetzestext
Gesetzestext

VwVfRÄndG1996-05-02BGBl I1996, 656Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++) VwVfRÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: VwVfRÄndG(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)- VwVfRÄndGArt 6Inkrafttreten

(1)Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2)Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.