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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt, dass ein bestimmtes neues Zeichen der Internationalen Finanz-Corporation nicht als Marke eingetragen werden kann.

Was es regelt

  • Den Ausschluss eines spezifischen Zeichens von der Markeneintragung.
  • Die Anwendung von § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes.

Wen es betrifft

  • Die Internationale Finanz-Corporation.
  • Personen oder Organisationen, die Marken eintragen lassen wollen.

Eckpunkte

  • Das neue Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation ist von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
  • Die Grundlage dafür ist § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994.
Gesetzestext
Gesetzestext

MarkenG§8Bek 98-031998-03-23BGBl I1998, 632Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (+++ Textnachweis ab:

  1. 3.1998 +++) MarkenG§8Bek 98-03(XXXX)Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vm
  2. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 1546) wird bekanntgemacht, daß das neue Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation (Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  3. September 1997 (BGBl. I S. 2462). Bundesministerium der Justiz MarkenG§8Bek 98-03Anlage(Fundstelle: BGBl. I 1998, 632) Neues Kennzeichen der Internationalen Finanz-Corporation ... (nicht darstellbares Emblem)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.