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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen

Kurz gesagt

Diese Anordnung überträgt dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung von Amtsgehilfen zu erlassen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgAmtsgehAnO1959-08-21BGBl I1959, 661Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKldgAmtsgehAnO(XXXX)Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Amtsgehilfen zu erlassen.Für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen bei der Verwaltung des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts, beim Bundespräsidialamt, beim Bundeskanzleramt, beim Auswärtigen Amt, bei der Bundesverkehrsverwaltung und bei der Deutschen Bundespost verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.