Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Washingtoner Übereinkommens zur Beschäftigung von Frauen vor und nach der Niederkunft in Deutschland.
Was es regelt
- Die Durchführung des Washingtoner Übereinkommens betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft.
- Die maßgebenden Gesetze für diese Durchführung.
Wen es betrifft
- Frauen, die vor und nach der Niederkunft beschäftigt sind.
Eckpunkte
- Für die Umsetzung des Übereinkommens sind das Zweite Gesetz über Abänderung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung vom 9. Juli 1926 und das Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft maßgebend.
- Dieses Gesetz trat gleichzeitig mit dem Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft in Kraft.
Gesetzestext
MuSchÜbkG1927-07-16RGBl II1927, 497Gesetz über das Washingtoner Übereinkommen betreffend die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft Überschrift: Übereink. v. 29.11.1919; 1927 II 498 (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) MuSchÜbkG§ 1... Für die Durchführung des Übereinkommens sind das Zweite Gesetz über Abänderung des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung vom
- Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 407) sowie das Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft maßgebend. § 1 Satz 2 Kursivdruck: Jetzt MuSchG 8052-1 MuSchÜbkG§ 2Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft in Kraft. ...
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