Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission für bestimmte Steuerbefreiungen im Energiesteuergesetz am 30. September 2023 endet.
262Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes (+++ Textnachweis ab: 29.9.2023 +++)
Nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes vom
SchlussformelBundesministerium der Finanzen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.