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Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

PharmAusbErprobV2002-06-12BGBl I2002, 1837Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur PharmakantinStandGeändert durch Art. 8 V v. 17.7.2007 I 1402Die V tritt gem. § 6 idF d. Art. 8 Nr. 4 V v. 17.7.2007 I 1402 mit Ausnahme des § 5 am 31.7.2009 außer Kraft. (+++ Textnachweis ab: 1.8.2002 +++) PharmAusbErprobV§ 5ÜbergangsregelungAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden. PharmAusbErprobV§ 6Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 5 am 31. Juli 2009 außer Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.