Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025
Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung für das Jahr 2025 fest.
Was es regelt
- Die Höhe der Beitragssätze für die Rentenversicherung.
- Die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung.
- Die Beitragssätze für die knappschaftliche Rentenversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die in der allgemeinen Rentenversicherung versichert sind.
- Personen, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind.
Eckpunkte
- Der Beitragssatz für das Jahr 2025 in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent.
- Der Beitragssatz für das Jahr 2025 in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 24,7 Prozent.
- Die Beitragssätze bleiben für das Jahr 2025 unverändert.
Gesetzestext
RVBeitrSBek 20252024-11-19BGBl. I2024, Nr. 368Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 (+++ Textnachweis ab: 27.11.2024 +++) RVBeitrSBek 2025(XXXX)Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. RVBeitrSBek 2025SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales