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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2026

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die Beitragssätze für die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung für das Jahr 2026 fest.

Was es regelt

  • Die Höhe der Beitragssätze für die Rentenversicherungen.
  • Die Beitragssätze für das Jahr 2026.
  • Die allgemeine Rentenversicherung.
  • Die knappschaftliche Rentenversicherung.

Wen es betrifft

  • Personen, die in der allgemeinen Rentenversicherung versichert sind.
  • Personen, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind.

Eckpunkte

  • Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2026 18,6 Prozent.
  • Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2026 24,7 Prozent.
  • Die Beitragssätze bleiben für das Jahr 2026 weiterhin unverändert.
Gesetzestext
Gesetzestext

RVBeitrSBek 20262025-11-24BGBl. I2025, Nr. 291Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2026 (+++ Textnachweis ab: 28.11.2025 +++) RVBeitrSBek 2026(XXXX)Aufgrund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent. RVBeitrSBek 2026SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.