Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt das Erkennungszeichen für Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr fest. Es handelt sich um ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung.
BPräsKennzAnO1956-10-01BGBl I1956, 788Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKennzAnO(XXXX)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.