Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr
Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt das Erkennungszeichen für Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr fest. Es handelt sich um ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung.
Was es regelt
- Das Aussehen des Erkennungszeichens für Bundeswehrfahrzeuge.
- Die Ermächtigung des Bundesministers für Verteidigung, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Wen es betrifft
- Die Bundeswehr, insbesondere ihre Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge.
- Der Bundesminister für Verteidigung.
Eckpunkte
- Das Erkennungszeichen ist ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung.
- Die genaue Form des Kreuzes ist einem abgebildeten Muster zu entnehmen.
- Der Bundesminister für Verteidigung darf weitere Bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen.
Gesetzestext
Gesetzestext
BPräsKennzAnO1956-10-01BGBl I1956, 788Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKennzAnO(XXXX)
(1)Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2)Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen. Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung" BPräsKennzAnOMuster(Inhalt: nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)