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Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt das Erkennungszeichen für Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr fest. Es handelt sich um ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKennzAnO1956-10-01BGBl I1956, 788Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsKennzAnO(XXXX)

(1)Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2)Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen. Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung" BPräsKennzAnOMuster(Inhalt: nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.