Kurz gesagt
Diese Verordnung passt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns an. Sie legt fest, wie hoch der Mindestlohn in den kommenden Jahren sein wird.
Was sie regelt
- Die Höhe des Mindestlohns pro Zeitstunde.
- Die genauen Zeitpunkte, ab wann die neuen Mindestlohnsätze gelten.
- Das Inkrafttreten der Verordnung selbst.
Wen es betrifft
- Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen.
- Alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Eckpunkte
- Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
- Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
- Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gesetzestext
MiLoV5MiLoV52025-11-05BGBl. I2025, Nr. 268 (Nr. 312)Fünfte MindestlohnanpassungsverordnungFünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (+++ Textnachweis ab: 1.1.2026 +++) MiLoV5EingangsformelDie Bundesregierung verordnet aufgrund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom
- August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172) geändert worden ist: MiLoV5§ 1Höhe des MindestlohnsDer Mindestlohn beträgt 1.ab
- Januar 202613,90 Euro brutto je Zeitstunde,2.ab
- Januar 202714,60 Euro brutto je Zeitstunde. MiLoV5§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
- Januar 2026 in Kraft.
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