Dieser Erlass stiftet die PRO MUSICA-Plakette als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern. Die Plakette wird für besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und die Förderung des kulturellen Lebens verliehen.
ProMusPlErl1968-03-07BGBl I1968, 222Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette (+++ Textnachweis ab: 22.3.1968 +++)(+++ Hinweis: Zu den Richtlinien vgl. BGBl I 1968, 222 (ProMusPlRL 1134-8-1) +++) ProMusPlErl(XXXX)Als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die PRO MUSICA-Plakette.Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt. ProMusPlErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern
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