Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt spezifische Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest.
Was sie regelt
- Die Festsetzung von Amtsbezeichnungen.
- Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung.
Wen es betrifft
- Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung.
Kernpunkte
- Die Anordnung wurde gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 18. September 1957 erlassen.
- Festgelegte Amtsbezeichnungen sind unter anderem: Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.
Gesetzestext
BPräsAmtsbezAnO 1958-10-061958-10-06BGBl I1958, 718Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) BPräsAmtsbezAnO 1958-10-06(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom
- September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest: Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.