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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt spezifische Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1958-10-061958-10-06BGBl I1958, 718Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) BPräsAmtsbezAnO 1958-10-06(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom
  2. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest: Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.