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Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert und ergänzt das Seemannsgesetz.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext
Obsah (4)Art 1Art 2Art 3Art 4

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

Art 1

-

Art 2Übergangsvorschriften

(1)Untersuchungen auf Seediensttauglichkeit, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes durchgeführt worden sind, gelten als Untersuchungen im Sinne des § 81 des Seemannsgesetzes.
(2)

Art 3Geltung im Land Berlin

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Art 4Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft.

Rechtsprechung zu dieser Vorschrift (3)

BAG 6 AZR 680/11 §/Art 3,4,5,6
BFH VI R 84/10 §/Art 24

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.