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Achte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung stellt fest, dass die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes in bestimmten Gebieten der USA und Kanadas gewährleistet ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

AUG§1Abs2Bek 81990-03-07BGBl I1990, 472Achte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab:

  1. 3.1990 +++) AUG§1Abs2Bek 8(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom
  2. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist: 1.In den Vereinigten Staaten von Amerika:Rhode Island2.In Kanada:SaskatchewanDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  3. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1924).Der Bundesminister der Justiz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.