Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland fest und regelt dessen Anpassung für die kommenden Jahre.
Was sie regelt
- Die genaue Höhe des Mindestlohns pro Stunde.
- Das Datum, ab dem die neuen Mindestlohnsätze gelten.
- Die Anpassung des Mindestlohns in zwei Schritten.
Wen es betrifft
- Alle Arbeitgeber in Deutschland.
- Alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Eckpunkte
- Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.
- Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
- Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gesetzestext
MiLoV4MiLoV42023-11-24BGBl I2023, Nr. 321Vierte MindestlohnanpassungsverordnungVierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++) MiLoV4EingangsformelAuf Grund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom
- August 2014 (BGBl. I S. 1348) verordnet die Bundesregierung: MiLoV4§ 1Höhe des MindestlohnsDer Mindestlohn beträgt
- ][Text: 12,41 Euro brutto je Zeitstunde,]-->ab
- Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
- ][Text: 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.]-->ab
- Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde. MiLoV4§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
- Januar 2024 in Kraft.
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