Diese Bekanntmachung regelt, dass die Bezeichnung und das Kennzeichen des Europarates nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen. Sie basiert auf einer Bestimmung des Warenzeichengesetzes.
RatBek1979-10-29BGBl I1979, 1800Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 9.11.1979 +++)
RatBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
RatBekAnlageFundstelle: BGBl. I 1979, 1801)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.