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Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert über einen Organisationserlass des Bundeskanzlers, der eine Zuständigkeitsänderung zwischen zwei Bundesministerien regelt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BKOrgErl1995-07Bek1995-07-20BGBl I1995, 1085Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers (+++ Textnachweis ab:

  1. 7.1995 +++) BKOrgErl1995-07Bek(XXXX)Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom
  2. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom
  3. Juli 1995 in Kraft tritt: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an: Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen." Der Staatsminister beim Bundeskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.