Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über einen Organisationserlass des Bundeskanzlers, der eine Zuständigkeitsänderung zwischen zwei Bundesministerien regelt.
Was es regelt
- Die Übertragung einer spezifischen Zuständigkeit.
- Das Inkrafttreten dieser Änderung.
Wen es betrifft
- Das Bundeskanzleramt.
- Das Bundesministerium des Innern.
Eckpunkte
- Die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen wird übertragen.
- Diese Zuständigkeit wird vom Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes abgegeben.
- Die Zuständigkeit wird dem Bundesministerium des Innern übertragen.
- Der Erlass tritt mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft.
Gesetzestext
BKOrgErl1995-07Bek1995-07-20BGBl I1995, 1085Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers (+++ Textnachweis ab:
- 7.1995 +++) BKOrgErl1995-07Bek(XXXX)Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom
- Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom
- Juli 1995 in Kraft tritt: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an: Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen." Der Staatsminister beim Bundeskanzler
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.