Dieses Gesetz regelt, dass die Abkürzung "ESARIPO" nicht als Warenzeichen eingetragen werden darf.
ESARIPOBek1980-05-19BGBl I1980, 586Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 29. 5.1980 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.