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Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt den monatlichen Beitrag für die Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ALBeitrBek 20262025-12-05BGBl. I2025, Nr. 316Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026 (+++ Textnachweis ab: 10.12.2025 +++) ALBeitrBek 2026(XXXX)Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom

  1. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom
  2. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2026 monatlich 325 Euro. ALBeitrBek 2026SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.