Diese Bekanntmachung legt den monatlichen Beitrag für die Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026 fest.
ALBeitrBek 20262025-12-05BGBl. I2025, Nr. 316Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026 (+++ Textnachweis ab: 10.12.2025 +++) ALBeitrBek 2026(XXXX)Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.