Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung stellt fest, dass die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes für bestimmte US-Bundesstaaten gewährleistet ist.
Was es regelt
- Die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes.
- Die Anerkennung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu bestimmten ausländischen Gebieten.
Wen es betrifft
- Personen, die Unterhaltsansprüche im Rahmen des Auslandsunterhaltsgesetzes geltend machen.
- Die Bundesstaaten Massachusetts und Minnesota der Vereinigten Staaten von Amerika.
Kernpunkte
- Die Gegenseitigkeit ist im Verhältnis zu den US-Bundesstaaten Massachusetts und Minnesota verbürgt.
- Diese Feststellung basiert auf § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986.
- Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Oktober 1991.
Gesetzestext
AUG§1Abs2Bek 121991-10-07BGBl I1991, 2000Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 19.10.1991 +++) AUG§1Abs2Bek 12(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom
- Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika Massachusetts und Minnesota.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
- Juli 1991 (BGBl. I S. 1789). Der Bundesminister der Justiz
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.