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Anordnung über die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Kurz gesagt

Diese Anordnung legt den Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fest.

Was sie regelt

  • Sie bestimmt den genauen Tag der Bundestagswahl.
  • Sie ersetzt eine frühere Anordnung vom 23. August 2024.

Wen es betrifft

  • Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
  • Die Bundesregierung, die für die Durchführung der Wahl zuständig ist.

Eckpunkte

  • Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
  • Die Anordnung basiert auf § 16 des Bundeswahlgesetzes.
  • Sie wurde vom Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und der Bundesministerin des Innern und für Heimat unterzeichnet.
Gesetzestext
Gesetzestext

BTWahl20250223AnO2024-12-27BGBl. I2024, Nr. 435Anordnung über die Bundestagswahl am

  1. Februar 2025SonstErsetzt AnO 111-1/15 v. 23.8.2024 I Nr. 271 (BTWahl2025AnO) (+++ Textnachweis ab: 27.12.2024 +++) BTWahl20250223AnO(XXXX)Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
  2. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom
  3. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an: Die Wahl zum
  4. Deutschen Bundestag findet am
  5. Februar 2025 statt. BTWahl20250223AnOSchlussformelDer BundespräsidentDer BundeskanzlerDie Bundesministerin des Innern und für Heimat

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