Kurz gesagt
Diese Anordnung legt den Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fest.
Was sie regelt
- Sie bestimmt den genauen Tag der Bundestagswahl.
- Sie ersetzt eine frühere Anordnung vom 23. August 2024.
Wen es betrifft
- Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
- Die Bundesregierung, die für die Durchführung der Wahl zuständig ist.
Eckpunkte
- Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
- Die Anordnung basiert auf § 16 des Bundeswahlgesetzes.
- Sie wurde vom Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und der Bundesministerin des Innern und für Heimat unterzeichnet.
Gesetzestext
BTWahl20250223AnO2024-12-27BGBl. I2024, Nr. 435Anordnung über die Bundestagswahl am
- Februar 2025SonstErsetzt AnO 111-1/15 v. 23.8.2024 I Nr. 271 (BTWahl2025AnO) (+++ Textnachweis ab: 27.12.2024 +++) BTWahl20250223AnO(XXXX)Auf Grund des § 16 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) ordne ich unter Aufhebung der Anordnung vom
- August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) an: Die Wahl zum
- Deutschen Bundestag findet am
- Februar 2025 statt. BTWahl20250223AnOSchlussformelDer BundespräsidentDer BundeskanzlerDie Bundesministerin des Innern und für Heimat
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.