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Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt den monatlichen Beitrag für die Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2025 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ALBeitrBek 20252024-12-05BGBl. I2024, Nr. 404Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025 (+++ Textnachweis ab: 11.12.2024 +++) ALBeitrBek 2025(XXXX)Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2025 bundeseinheitlich monatlich 312 Euro. ALBeitrBek 2025SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.