Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass deutsche Warenbezeichnungen in Kuwait den gleichen gesetzlichen Schutz erhalten wie inländische Warenbezeichnungen.
KUTBek1969-08-04BGBl I1969, 1088Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 12. 8.1969 +++)
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.