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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung, die besagt, dass ein bestimmtes Zeichen nicht als Marke eingetragen werden darf. Es handelt sich um eine Ergänzung zu einem bestehenden Markengesetz.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
MarkenG§8Bek 99-071999-07-15BGBl I1999, 1633Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (+++ Textnachweis ab: 23. 7.1999 +++) MarkenG§8Bek 99-07(XXXX)Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der "Ramsar CONVENTION ON WETLANDS" (Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095). Bundesministerium der Justiz MarkenG§8Bek 99-07AnlageEmblem der Ramsar CONVENTION ON WETLANDS(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1633)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.