← Deutschland

Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Einführung eines amtlichen Prüfzeichens für bestimmte technische Geräte und Behälter. Sie macht einen Abnahmestempel für Azetylenentwickler und Gasbehälter öffentlich bekannt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
WZGBek 1937-06-031937-06-03RGBl II1937, 169Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) WZGBek 1937-06-03(XXXX)Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend der Abnahmestempel der Technischen Beratungsstelle beim Landesgewerbeamt Stuttgart für Azetylenentwickler nebst Zubehör und Behälter für verdichtete oder unter Druck gelöste Gase bekanntgemacht: (Inhalt: nicht darstellbarer Abnahmestempel,Fundstelle: RGBl. II 1937, 169)Der Reichsminister der Justiz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.