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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt fest, wie die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr auszusehen hat. Sie bestimmt die Form und einige Details dieser Flagge.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BPräsFlaggenAnO1956-05-25BGBl I1956, 447Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BPräsFlaggenAnO(XXXX)(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders. (2) Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.