← Deutschland

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen. Es legt fest, welches andere Gesetz für die Durchführung dieses Übereinkommens maßgebend ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

MindlohnÜbkG1929-05-10RGBl II1929, 375Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) MindlohnÜbkG§ 1

(1)... Für die Durchführung des Übereinkommens ist das Hausarbeitsgesetz vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) maßgebend.
(2)§ 1 Abs. 1 Satz 2 Kursivdruck: HausarbeitsG aufgeh. durch § 41 G v. 23.3.1934 I 214, vgl. jetzt d. HeimarbeitsG HAG 804-1 MindlohnÜbkG§ 2
(1)Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
(2)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.