Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Es legt fest, dass bereits begonnene Genehmigungsverfahren nach den neuen Vorschriften weitergeführt werden.
GenBeschlGGenBeschlG1996-09-12BGBl I1996, 1354GenehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (+++ Textnachweis ab: 19. 9.1996 +++) GenBeschlGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: GenBeschlG(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)- GenBeschlGArt 6ÜbergangsregelungVor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. GenBeschlGArt 7InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.