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Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Kurz gesagt

Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Es legt fest, dass bereits begonnene Genehmigungsverfahren nach den neuen Vorschriften weitergeführt werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

GenBeschlGGenBeschlG1996-09-12BGBl I1996, 1354GenehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetzGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (+++ Textnachweis ab: 19. 9.1996 +++) GenBeschlGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: GenBeschlG(XXXX) Art 1 bis 5(weggefallen)- GenBeschlGArt 6ÜbergangsregelungVor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. GenBeschlGArt 7InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.