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Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern d

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten regelt, wer die Befugnis hat, Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu erlassen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgTHWAnO1989-09-05BGBl I1989, 1672Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (+++ Textnachweis ab: 19. 9.1989 +++) BPräsKldgTHWAnO(XXXX)Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.Der BundespräsidentDer Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.